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AGB

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(in der Folge kurz AGB)

der Firma

Glaserei Steiner Uitz GmbH

FN 382607h des Landesgerichtes Graz

Firmensitz:

Wurzingerstraße 11

8410 Wildon

 

1.Anwendungsbereich und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1.) Für den Geschäftsverkehr der Firma Glaserei Steiner Uitz GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH.

Sämtliche Leistungen und Angebote der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, anderslautenden und entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen und besitzen diese keine Gültigkeit.

Es besteht auch kein Konsens, von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH abweichende Geschäftsbedingungen als rechtswirksam festzulegen. 

2.) Der Kunde erklärt seine vorbehaltslose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, kurz AGB, der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH auch dadurch, dass er die Leistungen sowie Anbote der Fa. Glaserei Steiner Uitz zulässt und diese annimmt. 

3.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, dies auch im Sinne und Umfang eines Rahmenvertrages. 

4.) Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden, ansonsten solche nicht gelten, auch Zusagen oder Mitteilungen von Mitarbeitern der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH erlangen für den Fall Rechtswirksamkeit, als sie von der Geschäftsführung ausdrücklich in schriftlicher Form genehmigt und bestätigt werden. Die Mitarbeiter der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH sind nicht befugt, verbindliche Zusagen und Abreden in rechtswirksamer Form für die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH zu treffen. 

5.) Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH liefert die Ware in handelsüblicher Beschaffenheit, der Inhalt der von da Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH zur Verfügung gestellten Produktbeschreibungen und Produktangaben wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wurde. Insbesondere stellen Produktbeschreibungen und Produktangaben keine Garantiezusagen dar, soferne Gegenteiliges nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

2.Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag 

  • Angebote seltens der Fa. Steiner Uitz GmbH erfolgen stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  • Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot eines Vertrages über die bestellte Ware und/oder Leistung. Werden an die Glaserei Steiner Uitz GmbH Angebote bzw. Bestellungen gerichtet, so ist der Anbietende hieran eine angemessene, jedenfalls aber 2-wöchige Frist, berechnet ab Zugang des Angebotes gebunden.
  • Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt hat oder die Aufträge bzw. Bestellungen anderweitig ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Als Auftragsbestätigung gilt auch ein Lieferschein bzw. eine Ausgangsrechnung der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH. Auch das Absenden oder Übergeben der von Kunden bestellten Ware und/oder Leistung bewirkt jedenfalls den Vertragsabschluss.
  • Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen stehts zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH.
  • Ein Kostenvoranschlag wird von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, Kostenvoranschläge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen unverbindlich und jedenfalls entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
  • Werkzeichnungen, Skizzen oder Aufmaßunterlagen müssen vor Fertigung stets vom Kunden schriftlich bestätigt frei gegeben werden und ist der Kunde im Sinne seiner Mitwirkungsverpflichtung hiezu verpflichtet.
  • Sollte eine Planung durch die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH vom Kunden bestellt werden, stellt dies jedenfalls eine entgeltliche Zusatzleistung dar und kann von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH angemessen in Rechnung gestellt werden.

 

3. Preise, Versand und Verpackung 

  • Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart, werden die zur Zeit der Durchführung des Auftrages jeweils gültigen Preise berechnet, wobei Preisänderungen stets vorbehalten sind. Alle Preise sind netto zuzüglich der Umsatzsteuer sowie zuzüglich aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird sohin gesonder verrechnet und in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  • Die angebotenen Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk bzw. ab Lager, ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Versandkosten.

Soweit die Berechnung des Preises auf der Grundlage des Gewichtes oder einer sonstigen Größe erfolgt, gilt die vor Lieferabgang in den Lieferpapieren der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH festgestellte Einheit als maßgeblich. Sollten sich die Lohnkosten bzw. Produktionsosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse sowie aufgrund produktionstechnisch bedingter Mehrkosten verändern oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten stellen oder zur Leistungsstellung notwendige Kosten, wie jene für Material, Energie, Tramsporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH berechtigt, die Preise entsprechen zu erhöhen oder zu ermäßigen. 

  • Angebotspreise der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH basieren auf der Leistungsbeschreibung des Bestellers ohne Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse, Mengen und Aufmaßänderungen bedingen sohin stets einem Mehrpreis.
  • Transportkosten sind im Preis nicht enthalten, es gelten die jeweils angemessenen Versandspesen. Sowie nichts anderes schriftlich vereinbart ist, versendet die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH die Ware auf Gefahr des Käufers bzw. Bestellers, wobei Versandart, Versandweg und Frachtführer von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH bestimmt werden. Der Kunde hat jedoch bei Bestellung die Möglichkeit, kostenpflichtig eine Versicherung hinsichtlich des Versandes abzuschließen und dadurch das Transportrisiko zu versichern. Der Umfang der Versicherung und die Versicherungsbedingungen sind auf er Website der Fa. Glaserei Steiner Uitz näher erläutert.

Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ist zudem berechtigt, die anfallenden Verpackungskosten sowie Bearbeitungsspesen zusätzlich angemessen in Rechnung zu stellen, wobei die jeweiligen Verrechnungssätze auf der Website der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH angeführt werden.

Der Versand erfolgt lose, auf Mehrwerkgestellen (Wechselgestellen) oder auf Spezialtransportern der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Leihgestelle zu erfassen und den Verbleib nachzuweisen. Die Mehrwerkstelle sind innerhalb einer Frist von vier Wochen an die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH zurückzustellen.

Nach ungenütztem Ablauf dieses Zeitraumes ist die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH berechtigt, die Transportgestelle zum Selbstkostenpreis von € 700,- pro Stück in Rechnung zu stellen, was auch bei Verlust oder Beschädigung der Gestelle gilt.

Alle sonstigen Verpackungen (Kisten, Verschläge, Füllmaterial etc.) sind vom Kunden stets auf seine Kosten und Verantwortung zu entsorgen.

Sollten Montage- und Aufstellungsleistungen bzw. Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden bestellt werden, gelten die jeweiligen Dienstleistungspreise der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH, diese Leistungen sind jedenfalls zusätzlich zu bezahlen, was auch für die Reisekosten und Spesen in Durchführung des Auftrages gilt.

Für Dienstleistungen an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit sowie an Feiertagen ist die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH jedenfalls stets berechtigt, die angemessenen Zuschläge in Rechnung zu stellen.

4.Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen 

  • Zahlungen sind vom Kunden gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sollte eine gesonderte Vereinbarung nicht vorliegen, beträgt das Zahlungsziel jedenfalls 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug.

Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ist jedenfalls stets berechtigt, auch Teillieferungen durch Teilrechnungen zur Zahlung fällig zu stellen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung des Kunden ist das Datum des Einlangens bzw. der Verfügbarkeit der Zahlung bei Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH. Es gilt generell jeglicher Skontoabzug als ausgeschlossen, es sei denn, es wurde hierfür eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform geschlossen.

Für diesen Fall beginnt die Skontofrist bereits ab Rechnungsdatum zu laufen und hat die Zahlung innerhalb der Skontofrist der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH zugegangen zu sein, da ansonsten die Skontoabzugsberechtigung als verwirkt gilt. Bei Teil- und Schlussrechnungen gilt der Skontoabzug für jede Rechnung als verwirkt, sofern bei einer Teilrechnung oder der Schlussrechnung die vereinbarte Skontofrist vom Kunden bei der Bezahlung nicht eingehalten wird.

Die Geltendmachung etwaiger Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind, ist ausgeschlossen, entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte. 

  • Für den Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt jedenfalls Terminverlust bei Verzug mit einer Rate als festgelegt, sodass sodann das gesamte offene Obligo ohne Nachfristsetzung und ohne weitere Androhung des Terminverlustes sofort zur Zahlung fällig wird.
  • Die Einhaltung der Zahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Bedingung für die weitere Leistungserbringung bzw. Vertragserfüllung durch die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH dar, bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH berechtigt, die laufenden Arbeiten sofort einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten samt einem allfälligen Gewinnentgang sowie samt aller Vorlaufs-, Bereithaltungs- und Planungskosten hat der Kunde zu tragen.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde zudem verpflichtet, der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen vorprozessualen Kosten zu ersetzen, wie insbesondere Mahnspesen, Kosten einschreitender Inkassobüros sowie tarifmäßige Kosten eingeschalteter Rechtsanwälte. Für die eigenen Mahnspesen der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH gilt ein Eigenkostenspesenersatz von zumindest € 10,- pro Mahnung als festgelegt.

Im Übrigen gelten im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden alle Rechnungen als sofort ohne Abzug fällig. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist bei Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH berechtigt, die Unsicherheitseinrede zu erheben sowie die weitere Lieferung und Leistung von der Beibringung ausreichender Sicherheiten abhängig zu machen. Dies gilt auch bei schuldhaftem Zahlungsverzug. Zahlungen des Kunden werden stets auf die ältesten Schulden angerechnet, dies zuerst auf Kosten, danach auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst nachfolgend auf Kapital.

Bei Zahlungsverzug gelten im Übrigen die Bestimmungen des Zinsrechtsänderungsgesetzes, wonach die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH berechtigt ist, Zinsen in Höhe von 4% Prozent zu begehren, bei Unternehmer für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ist jedoch auch berechtigt, die der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH tatsächlich entstandenen und über die laut Zinsrechtsänderungsgesetz geltenden Zinssätze hinausgehenden Zinsen und Spesen gegen gesonderten Nachweis zu begehren.

5.Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (Kapital, Zinsen, Spesen und Kosten) Eigentum der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH.

Der Eigentumsvorbehalt kann – mit oder ohne Rücktritt vom Vertrag – hinsichtlich der gesamten Lieferung und Leistung geltend gemacht werden. 

Bei Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung oder sonstiger Weiterverarbeitung tritt der Kunde den – auch aliquoten – Kaufpreis sicherungshalber an der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ab, bei Weitergabe gegen Bezahlung übereignet der Kunde der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH den vom zukünftigen Käufer zu empfangenen Preis im Wege des Besitzkonstituts. 

Der Kunde hat der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH jede von dritter Seite erfolgte oder drohende Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferung oder Leistung sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und haftet für alle Unkosten, welche die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH zur Abwendung einer solchen Pfändung aufwenden muss. 

Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH getätigten Lieferungen und Leistungen mit anderen Sachen erwirbt die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH Miteigentum an der neuen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsleistung der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. 

Für den Fall jeglicher Weiterveräußerung der Lieferung oder Leistung der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH durch den Kunden – sei es auch in verarbeiteter Form – tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder sonstige Erlösansprüche inkl. Versicherungsleistungen entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH an die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH sicherungshalber ab, wobei diese Abtretung seitens der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH angenommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten hierüber in Kenntnis zu setzen.

Jegliche Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung durch den Kunden ist unzulässig.

Wird die Ware von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so liegt nur dann ein Rücktritt vor, wenn dies von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ausdrücklich erklärt wird.

6.Gewährleistung 

Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH leistet Gewähr für Mängel, welche bei der Übergabe nachweislich vorhanden sind. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß ³ 924 Satz 2 ABGB gilt als ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge, welche der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH konkret in schriftlicher Form spätestens innerhalb von 7 Tagen ab erfolgter Übergabe zugegangen sein muss, widrigenfalls die Ware als mangelfrei gilt.

Für die Konkretheit der Mangelrüge wird festgelegt, dass auch geeignete Fotos und geeignete Dokumentationen vom Kunden beizubringen sind, aus welchen sich der Mangel verdeutlichen lässt.

Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, ansonsten auch diesbezüglich jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt. Jegliche Gewährleistung endet jedenfalls mit Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist, die Gewährleistungsfrist beträgt jedenfalls stets 12 Monate ab Lieferdatum.

Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferung begründen keinen Mangel, aus welchem Rechte abgeleitet werden können.

Die Gewährleistung ist jedenfalls bei nachstehenden Fällen ausgeschlossen:

  • Bei Nichteinhaltung der Einbau-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen, insbesondere auch bei unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung, mangelnder Instandhaltung oder Nichteinhaltung der angeführten Verglasungsrichtlinien und Reinigungsempfehlungen
  • Bei Abnützung, die auch bei bestimmungs- und sachgemäßem Gebrauch unvermeidlich ist, natürliche Abnützung, dies gilt insbesondere auch für Verschleißteile, Beschläge Laufrollen u. dgl.
  • Bei nicht von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH durchgeführter Nachbesserung oder Veränderung durch Dritte
  • Bei Glasbruch
  • Bei Vorliegen der unter dem Punkt XIII, genannten Fällen, Begleitumstände sowie Effekte, über welche aufgeklärt, gewarnt und hingewiesen wurde.

Für den Fall des Vorliegens von Mängeln kann der Kunde nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen. Die Verbesserung oder der Austausch der Sache ist von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH in angemessener Frist zu erbringen. Der Kunde kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, wegen des Mangels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch begehren.

Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich jedoch nicht auf Mängel, die erst nach der Übergabe entstanden sind, auch tritt eine Mängelvermutung nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, sohin typischerweise anzunehmen ist, dass er nicht bereits bei der Übergabe der Sache vorhanden war.

Die Glaserei Steiner Uitz GmbH trägt weiters keine Gewähr für Mängel und Schäden, welche beim Vertragspartner insbesondere durch natürliche Abnützung, starke Erwärmung, Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung, Verunreinigung, Verschmutzung, Verwendung falschen Zubehörs oder ungewöhnliche Ereignisse entstanden sind.

Bei allfälligen Mängeln gelten jedenfalls die gewährleistungsrechtlichen Vereinbarungen, wonach der Kunde zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen kann, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH, verglichen mit anderen Abhilfen, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Vertrieb der Produkte. Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH behält sich auch eine Einstellung des Betriebes jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer ordnungsmäßigen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse.

Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH klärt zudem darüber auf, dass jegliches Glas eine Eigenfarbe entwickeln kann. Auch bei einem weißen Hintergrund, beispielsweise Hinterglasanbringungen, kann sich eine Eigenfarbe entwickeln, beispielsweise kann die Farbe weiß in eine gründliche Schattierung gehen.

Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH kann somit keine farblichen zusicherungen diesbezüglich abgeben, dies würde keinen Mangel darstellen.

Auch sind in der Natur oder gemäß den physikalischen Gesetzen Auswirkungen möglich, welche keinesfalls einen Gewährleistungsanspruch begründen können. Gläser können sich durch die Luftfeuchtigkeit beschlagen, es kann auch zu Spontanbrüchen des Glases kommen, ausschließbar sind auch keine Nickelsulfidbildungen, hiedurch sind auch Blasenbildungen nicht ausschließbar, wie besonders aufgeklärt, sind auch die gegebenen Toleranzen für gebogenes Glas zu berücksichtigen, welche ebenfalls keine Gewährleistungsverpflichtung darstellen können.

Sollten genaue Abmessungen und Aufmaßermittlungen durch den Kunden selbst erfolgen, die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH somit die Fertigung ausschließlich aufgrund der Angaben des Kunden vornehmen, entfällt ebenfalls jegliche Gewährleistung, der Kunde hat ausdrücklich zu bestätigen, die volle Verantwortung für die Abmessungen und Aufmaßermittlungen in diesem Fall zu tragen.

 

7. Produkthaftung 

Produkthaftungsmäßig gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Ist die Glaserei Steiner Uitz verpflichtet, nach dem Produkthaftungsgesetz dem Kunden den Hersteller, Importeuer oder denjenigen zu nennen, der der Glaserei Steiner Uitz GmbH das Produkt geliefert hat, wird die dazu angemessene Frist einvernehmlich mit mindestens acht Wochen bestimmt.

 

8. Mängel in der Leistungserbringung 

Bei unvollständigen Lieferungen, Fehllieferungen, oder im Fall einer sonstigen Pflichtverletzung (Nebenpflicht), welche die Glaserei Steiner Uitz GmbH zu vertreten hat, ist der Glaserei Steiner Uitz GmbH eine angemessene, mindestens 4-wöchige Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung zu gewähren.

Mehr- oder Minderlieferungen bzw. Mehr- oder Mindergewichte in handelsüblichen Toleranzen sowie Toleranzbereiche des Produktes selbst sind unerheblich und stellen keinen Mangel dar, welcher zur Beanstandung berechtigt.

9.Haftung und Schadenersatz 

Die Glaserei Steiner Uitz GmbH haftet nur für jene Schäden, dies im Übrigen auch für den vorvertraglichen Bereich und für sämtliche Warn- und Hinweispflichten, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kausal beruhen, eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit gilt – ausgenommen für Personenschäden – als ausgeschlossen.

Jeglicher Schadenersatz gilt zudem betragsmäßig eingeschränkt, wobei die höchstmögliche Schadenersatzsumme jedenfalls mit dem Rechnungswert beschränkt ist.

Eine Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden gilt als ausgeschlossen.

Wegen eines Mangels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen.

Der Kunde kann jedoch den ziffermäßig beschränkten Geldersatz verlangen, wenn sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich ist oder für die Glaserei Steiner Uitz GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Dasselbe gilt, wenn die Glaserei Steiner Uitz GmbH die Verbesserung oder den Austausch ernstlich verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt.

Die gesetzliche Frist für Schadenersatzansprüche beginnt ab erfolgter Übergabe zu laufen, für Unternehmer geltend die Verkürzungen der Verjährungsfrist auf ein Jahr als bedungen. Die Vermutung des Verschuldens gemäß § 1298 ABGB gilt als ausgeschlossen.

Sollten sonstige Schadenersatzforderungen aus anderen Bestimmungen und Rechtsgrundlagen abgeleitet werden, gilt jedenfalls ein vollständiger Haftungsausschluss als festgelegt und zeichnet der Kunde die Glaserei Steiner Uitz GmbH haftungsmäßig völlig frei, es gilt auch jegliche Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden als ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.Liefertermine 

Die Glaserei Steiner Uitz GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung bzw. Lieferung möglichst einzuhalten, es besteht jedoch hierauf kein Rechtsanspruch und sind sämtliche genannten Leistungs- und Liefertermine unverbindlich und ohne Gewähr, es sei denn, der Liefertermin wird durch die Glaserei Steiner Uitz GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Der Kunde ist außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt.

Angestrebte Erfüllungstermine können im Übrigen nur dann eingehalten werden, sofern der Kunde alle notwendigen Vorarbeiten leistet sowie die Grundvoraussetzungen selbst schafft, der Kunde hat zudem seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Umfang nachzukommen.

Lieferverzögerungen oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder nachträglich zur Verfügung gestellter Unterlagen entstehen, sind von der Glaserei Steiner Uitz GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der Glaserei Steiner Uitz GmbH führen, daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

Liefertermine sind unverbindlich, zudem haftet die Glaserei Steiner Uitz GmbH nicht für Auslieferungsverzögerungen, welche durch Vorlieferanten, Hersteller oder Transporteure bedingt sind, weiters nicht für jene Fälle, welche auf höhere Gewalt oder auf sonstige nicht von der Glaserei Steiner Uitz GmbH beeinflussbare Umstände zurückzuführen sind, was auch für behördliche Verfügungen, Streiks, Krankenstände und Betriebsausfälle sowie für sämtliche Fälle von vis maior gilt.

Wird ein als verbindlich bestätigter Liefertermin aus von der Glaserei Steiner Uitz GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, so ist der Glaserei Steiner Uitz GmbH eine angemessene, mindestens 8-wöchige, Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu gewähren.

Sollte der Kunde nach ungenütztem Verstreichen der Nachfrist von seinem Recht auf Vertragsrücktritt Gebrauch machen wollen oder Schadenersatz statt Leistung begehren, so ist der Kunde verpflichtet, dies der Glaserei Steiner Uitz GmbH unter Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist zur Leistungserbringung von mindestens 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.Vertragsrücktritt im Fernabsatz 

Diese Regelungen über den Vertragsrücktritt gelten für österreichische Staatsbürger, welche Konsumenten sind. Der Kunde kann grundsätzlich binnen sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten oder eine im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens des Kaufgegenstandes beim Kunden zu laufen. Die fristgerechte Absendung des Rücktritts- oder Widerrufserklärung reicht zur Fristwahrung aus. Die Rücktritts- oder Widerrufserklärung hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen.

Für Vertragspartner oder Konsumenten anderer Länder gelten die in deren Land jeweils geltenden Bestimmungen zum Schutz von Konsumenten bei Abschluss eines Vertrages im Fernabsatz.

Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ist die Glaserei Steiner Uitz GmbH auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzustellen und verpflichtet sich die Glaserei Steiner Uitz GmbH nach Einlangen der Ware, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten; dies jedoch nur dann, wenn die Ware im Original verpackt samt Produktbeschreibung und des Gebrauches unversehrt bei der Glaserei Steiner Uitz GmbH einlangt. Die Glaserei Steiner Uitz GmbH kann vom Kunden den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.

Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung des Kaufgegenstandes zu tragen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Glaserei Steiner Uitz GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so ist die Glaserei Steiner Uitz GmbH berechtigt, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder einer Aufhebung des Vertrages gegen Erhalt einer Stornogebühr von 20% des Bruttoauftragswertes zuzustimmen.

Im Fall der Zustimmung zur Aufhebung des Vertrages ist der Kunde jedoch verpflichtet, der Glaserei Steiner Uitz GmbH den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

12. Urheberrechte, Schutzrechte und Geheimhaltung 

Sollte eine Sonderanfertigung über Kundenwunsch erfolgen und der Kunde für Design und Ausgestaltung die Vorgaben liefern, so hat der Kunde zu erklären, dass hierdurch nicht in die Schutzrechte Dritter – insbesondere Muster – sowie Markenschutzrechte, Patentrechte und Urheberrechte – eingegriffen wird, der Kunde hält jedenfalls die Firma Glaserei Steiner Uitz GmbH hierfür vollkommen schad- und klaglos, sofern die Firma Glaserei Steiner Uitz GmbH in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für alle Kunstverglasungen (Rillenschliff, Decoblei, Schmelzglas, Bleiverglasung, GB:PRINT und Sandstahlmattierung), die nach Vorgaben des Kunden zu fertigen sind. Der Kunde haftet jedenfalls der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH dafür, dass Waren, welche von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH nach den Angaben sowie nach den Ausgestaltungs- und Designwünschen des Kunden herzustellen sind, nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen oder diese verletzen.

Die Fa. Steiner Uitz GmbH führt allenfalls notwendige Abwehrprozesse nur für den Fall, dass der Kunde dies unter verbindlicher Kostenübernahmeerklärung sowie unter verbindlicher Übernahme des Prozessrisikos ausdrücklich verlangt und der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ausreichende Sicherheit bezüglich der zu erwartenden Prozesskosten leistet.

Der Kunde erklärt zudem ihm durch die Geschäftsbezeichnung anvertraute Unterlagen der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH nicht weiterzugeben oder zu verwerten und jedenfalls den Geheimnisschutz einzuhalten.

Der Kunde hat sich auch jeglicher Nutzung der Marken bzw. der Logos der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH zu enthalten und Nachahmungen sowie Vervielfältigungen zu unterlassen.

Der Kunde ist ebenso verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und Pläne sowie ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

Der Kunde ist zudem verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen nur für den vereinbarten Geschäftszweck zu verwenden, jegliche Veröffentlichung, Weitergabe oder Zugänglichmachung an Dritte ist untersagt.

 

13. Spezielle Aufklärungen, Empfehlungen und Sonderhinweise im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Schadenersatzausschlüssen 

  • ESG-Stempel
    ESG Hersteller sind nach europäischer Norm EN 12150 verpflichtet, alle ausgehenden Scheiben zu stempeln. Um ihren optischen Ansprüchen gerecht zu werden, wird unser ESG der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH auf Wunsch an der Kante gestempelt. Sollte aber wider Erwarten dennoch eine ESG Kennzeichnung auf der Fläche aufgebracht sein, ist dies kein Reklamationsgrund. 
  • ABDRÜCKE
    Bedingt durch den thermischen Vorspannungs- bzw. Biegeprozess kann es bei Einscheibensicherheitsgläsern bzw. bei VSG/ESG gläsern zu chemischen und mechanischen Veränderungen der Oberflächenbeschaffenheit kommen. So können zB Pünktchenbildungen und Rollenabdrücke, sowie ggf. Randabdrücke entlang den Höhenkanten auftreten. Diese sind KEIN Reklamationsgrund. Ebenso beeinflussen diese thermischen Eigenschaften die Haltbarkeit von UV-Verklebungen, daher kann hier keine Gewähr für die Haltbarkeit übernommen werden. Bedingt durch die Oberflächenbeschaffenheit des ESG kann eine blasenfreie Verklebung nicht gewährleistet werden. 
  • STATIK
    Für die Zulassung des Einsatzes der Scheiben und für die statische Überprüfung wird keine Gewähr übernommen. Der glastechnisch richtige Einsatz ist seitens der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH nicht geprüft. Um rechtlich abgesichert zu sein, wird dem Kunden empfohlen, die statische Berechnung durch einen Ziviltechniker für Glas durchführen zu lassen.
  • TOLERANZEN FÜR GEBOGENES GLAS
    Maßtoleranzen =+/- 2mm je laufender Meter
    Versatz (Verwindung) = max. +/- 3mm je laufender Meter
    Durchbiegung der Höhenkanten = max. +/- 3mm je laufender Meter
    Abweichung der Konturtreue = max. +/- 3mm je laufender Meter
    Kanten- und Bohrlochversatz bei VSG aus ESG / TVG-Einheiten = max. +/- 3mm je laufender Meter
    Aufwölbungen sind im Bereich der Abwicklungskanten möglich.

    Die Randbereiche der Abwicklung sind aus technischen Gründen IMMER gerade auslaufend. Dies ist bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.

    Durch die Foliendicke von 1,5mm kann es bei gebogenen VSG bzw. VSG/ESG oder VSG/TVG Verbünden zu einer anderen Optik als bei geraden Gläsern mit geringeren Folienaufbauten kommen.

    Bei gebogenen Scheiben beziehen sich alle Maßangaben auf die konvexe Seite (Bogenaußenseite) der Scheiben. Ansichtsseite von Zeichnungen ist stets die konvexe Seite.
  • ANISOTROPIEN
    Anisotropien entstehen bei Glas, das einem thermischen Vorspannprozess unterzogen wurde. Durch die unterschiedlichen Spannungszonen entsteht eine Doppelbrechung der Lichtstrahlen. Nur die polarisierten Anteile des Tageslichtes machen diese Erscheinung durch Spektralfarbene Ringe, Wolkenbilder und ähnliches sichtbar. Diese Erscheinungen sind produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund. Die Anordnung der Anisotropiefelder können bei Nachlieferungen, aber auch innerhalb einer Fertigungscharge unterschiedlich angeordnet sein.
  • FARBGLEICHHEIT
    Aufgrund der unübersichtlichen Rohglassituation gibt es eine breite Palette von Bezugsquellen für Floatgläser. Das bedeutet, dass es zu nicht unerheblichen Farbabweichungen kommen kann und Dickgläser statt 15 oder 19mm auch 16 oder 20mm sein können. Bei Satinato-Gläsern gewinnt dies eine ganz besondere Bedeutung, da nicht gewährleistet werden kann, dass jede Charge mit dem gleichen Floatglas gefertigt wird und der Ätzton immer gleich ist. Allein durch Verwendung eines anderen Basisglases kann ein gänzlich anderer Farbeindruck entstehen. Hierauf hat die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH leider keinen Einfluss.
  • SIEBDRUCK
    Werden Siebdruckgläser vor einem hellen Hintergrund eingesetzt oder von der dem Betrachter abgewandten Seite her beleuchtet, kann der fertigungsbedingte Eindruck eines Sternenhimmels bzw. von Streifenbildung entstehen. Die Ursache liegt in der nicht absoluten Lichtundurchlässigkeit der Emailschicht. Um diesen Effekt zu vermeiden, dürfen diese Gläser nur von einem dunklen Hintergrund eingebaut werden. Die Emailseite dieser Siebdruckgläser ist nicht als Ansichtseite geeignet, da auf dieser Seite fertigungsbedingte Strukturen sichtbar sind, welche von der Glasseite betrachtet, nicht mehr zu erkennen sind. Aus produktionstechnischen Gründen ist eine absolute Farbgleichheit nicht immer möglich. Das gilt insbesondere für Nachbestellungen und beim Drucken im VSG-Folienverbund.
  • GLASBRUCH
    Bei der Herstellung und beim Transport von Glasscheiben kann es immer wieder zu unvermeidbaren Brüchen kommen. Eine Haftung der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH für daraus resultierende Ansprüche, sowie auch für allfällige sonstige Mangelfolgeschäden aus welchen Gründen auch immer, wird von der Fa. Glaserei Steiner Uitz angelehnt.
  • SPONTANBRUCH BEI ESG
    Aufgrund von Materialfehlern bei der Herstellung des Basisglases in den Floatglaslinien, wie zB Nickelsulfid-Einschlüsse, kann ESG plötzlich und unerwartet zerstört werden bzw. brechen. Es sind ein Heatsoak-Test empfohlen, welcher allerdings nicht tim Preis mit inbegriffen ist.

    Ebenso können die Glasproduzenten nicht garantieren, dass es keine Spontanbrüche mit ESG bei beschichteten Glastypen gibt, welche durch klimatische Temperatureinflüsse auftreten können. Aus diesen oben genannten Gründen kann die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH keine Gewähr dafür geben, dass in dem von der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH gelieferten ESG (trotz möglichem Heatsoak-Test) keine Spontanbrühe auftreten.
  • UV-VERKLEBUNG
    Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH weist darauf hin, dass Gläser die mit UV-Klebern verklebt worden sind vor Erschütterungen, Verwindung, Vibration, Stoß, Kälte und Feuchtigkeit geschützt werden müssen, da UV-Klebstoffe „spröde“ Verbindungen sind. Auf verklebte Gläser kann daher keine Gewähr auf Festigkeit, bzw. Dauerhaftigkeit der Verklebung abgegeben werden, wenn einer der oben angeführten Punkte nicht eingehalten wurde, d.h. nachträgliche Reklamationen nach Übernahme der Waren werden nicht anerkannt.
  • GLASSKOTELACKIERUNG
    Glasskotelackierungen ergeben eine DCAUERHAFTE Verbindung der Farbe mit der Glasoberfläche. Abriebfestigkeit, Feuchtigkeitsbeständigkeit und Farbbeständigkeit sind von diesem Produkt geprüft und vom Erzeuger garantiert. Zur Verklebung wird Ramsauer oder Perenator Spiegelkleber empfohlen, für andere Produkte wird keine Gewähr abgegeben.
  • VSG GLASS
    Es wird empfohlen, die VSG GLASS Produkte der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ausschließlich mit Ramsauer Neutral 120(transparent) zu versiegeln. Nur mit diesem Silikon kann eine Delamination durch Weichmacher ausgeschlossen werden. Für andere Silikone wird keine Haftung übernommen.
  • CLEARSHIELDBESCHICHTUNGEN / Singapurbeschichtung
    Sind grundsätzlich mit warmen Wasser und Mikrofasertuch zu reinigen. Chemische Reinigungsmittel können den Oberflächenschutz zerstören.
  • SPEZIELLE REKLMATIONEN
    Reklamation bezüglich Oberflächen- und Kantenbeschädigungen müssen vom Kunden bei sonstigem Verlust des Anspruches bei Übernahme schriftlich angezeigt werden. Die Beanstandung hat auch stets vor Montage oder Weiterverarbeitung bei sonstigem Verlust des Anspruches zu erfolgen.

  • DIGITALDRUCK
    Wichtige Informationen zu bedruckten Gläsern:
    1) Farbinterpretation:
    Für den Print werden generell glaskeramische Farben eingesetzt, welche im Vorspannprozess direkt in die Glasoberfläche eingebrannt werden. Alle Dateien werden für einen optimalen Druckprozess in den CMYK-Farbraum umgewandelt. Daher ist ein direkter Vergleich mit Bilddateien im RGB — Modus nicht möglich. Achtung - Motive, die helle leuchtende Farben beinhalten können mit keramischen Farben nicht umgesetzt werden und daher kann es beim Druckergebnis zu Farbveränderungen kommen. Das Bedrucken von Teil — bzw. Vollflächen in gewünschten RAL — und NCS — Farben ist nur in einem ähnlichen Farbton umzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine heterogene Farbe, bei welcher, aus näherer Distanz, die einzelnen Farbbestandteile erkennbar sein können. Weiteres ist es möglich dass der Farbton bei ungünstigem Lichteinfall anders erscheinen kann. Daher empfehlen wir bei Mischfarben unbedingt vorab eine Bemusterung durchzuführen.
    2) Print mit Hinterlegung:
    Der fotorealistische Druck und auch Mischfarben können mit einer zusätzlichen Deckschicht, in einer gewünschten Farbe (Standard: weiß), bedruckt werden. Achtung aufgrund der fluiden Eigenschaften der Farbe ist es nicht möglich eine anschaubare Deckschicht rückseitig aufzudrucken. Mit dieser Deckschickt wird nur die Transparenz des Glases reduziert. Wir empfehlen diese Deckschicht bei Gläsern, die an Wänden bzw. anderen Oberflächen verklebt werden oder um Objekte bzw. Gegenstände, die sich rückseitig befinden, abzudecken. Bei teilflächiger Hinterlegung ist es möglich dass diese bei ungünstigem Lichteinfall von der Vorderseite aus erkennbar ist. Für die Verklebung an Wänden empfehlen wir den Untergrund in weißer Farbe vorzubereiten und einen transparenten Kleber/Silikon zu verwenden. Trotz der zusätzlichen Deckschicht kann es bei Lichteinfall zum Durchscheinen des Klebers oder Hintergrundes kommen.
    3) Fehlerquellen:
    Da es sich um einen großformatigen Drucker handelt, welcher sich aufgrund der hohen Feinstaubbelastung in einer separaten Räumlichkeit befindet, sind gewisse Fehlerquellen produktionstechnisch unvermeidbar. Solche Fehlerquellen sind punktförmige Einschlüsse („Schattenpunkte") und Klarstellen im Druck. Diese können durch Lichteinfall deutlich erkennbarer werden. Durch den Aufdruck der keramischen Farben kann beim Druckergebnis die Druckrichtung in Form von „Druckstreifen" ersichtlich werden. Dies ist technisch gesehen unvermeidbar und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Die visuelle Wahrnehmung der Druckstreifen ist Motivabhängig und kann durch Lichteinfall verstärkt werden.
    4) Print hinterleuchtet:
    Durch die Hinterleuchtung können einzelne Fehler im Druck (siehe Pkt.3) deutlich erkennbar werden. Wir empfehlen daher eine zusätzliche weiße Deckschicht aufzudrucken, um diese Fehlerquellen zu verringern_ Durch die sehr dünne oberflächliche Druckschicht raten wir von rückseitig angebrachten LED — Streifen ab. Für eine optimale Beleuchtung empfehlen wir eine indirekte Beleuchtung oder rückseitig einen Leuchtkörper aus Plexiglas (welches über die Glaskante beleuchtet wird) anzubringen.
    5) Druckauflösung/Qualität:
    Es ist zu beachten dass der Druck auf einem nicht saugfähigen Träger oberflächlich aufgesprüht wird. Dadurch ist ein schöner weicher Kantenverlauf gewährleistet. Das Druckergebnis ist keinesfalls mit der Auflösung der Originaldatei vergleichbar. Motive können nur ähnlich in einen keramischen Druck umgesetzt werden. Für ein optimales Druckergebnis ist eine unbehandelte Bilddatei mit einer Mindestauflösung von 300dpi notwendig. Durch die Verwendung von Bilddateien mit geringerer Auflösung und durch das Skalieren ist mit einer Reduzierung der Druckqualität zu rechnen.
    6) Empfehlung für Motivauswahl:
    Motivformat sollte sich proportional ähnlich zum Glasformat verhalten (weniger Beschnitt) - Bei Einbausituationen mit geringerem Betrachtungsabstand und Augenmerk auf die Druckqualität empfehlen wir kontrastreiche und farbigere Motive, dadurch wird das Druckergebnis für das menschliche Auge „schärfer' wahrgenommen
    7) Eigenschaften:
    Der glaskeramische Druck wird im Vorspannprozess in das Glas oberflächlich eingebrannt. Somit besitzt es ähnliche thermische und mechanische Eigenschaften wie ESG bzw. TVG. Eine Weiterverarbeitung zu VSG, mit dem Druck zur Folie angeordnet, ist möglich. Der Druck ist abrieb- und kratztest, resistent gegen Feuchtigkeit, beständig gegen Säuren und Laugen, silikonverträglich. Achtung Glas ist gegen KALK nicht resistent_ Daher empfehlen wir Gläser, die permanent einer Wassereinwirkung ausgesetzt sind, regelmäßig zu reinigen.

  • beigestellte Gegenstände
    Für beigestellte Gegenstände wird bei Beschädigung/Bruch keine Haftung übernommen!

 

14. GERICHTSSTAND, RECHTSANWALT 

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 8410 Wildon. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist für beide Teile das jeweils sachlich zuständige Gericht in Bezug auf den Firmensitz der Glaserei Steiner Uitz GmbH in 8410 Wildon (Landesgericht Graz), der Kunde unterwirft sich diesem Gerichtsstand.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart und unterwirft sich der Kunde dieser Rechtswahl. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes oder EU Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Glaserei Steiner Uitz GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse an die Glaserei Steiner Uitz GmbH bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.

Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die der Glaserei Steiner Uitz GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15.Urheberrecht 

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen der Fa Glaserei Steiner Uitz GmbH bleiben ebenso wie Marken, Muster, Logos, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH.

Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH gilt hierüber als alleiniger Urheber und verbleiben sämtliche diesbezüglichen Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte bei der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH.

 

16. Geschäftsbedingungen nur für Konsumenten 

  • Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)
  • Der Ausschluss der Vermutung der Mangelhaftigkeit gilt nur gegenüber Unternehmen und entfällt bei Konsumenten im Sinne des KSchG. Es gilt daher im Verhältnis gegenüber Konsumenten die Bestimmung des § 924 ABGB: „Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.“
  • Die Haftungsbeschränkungen betreffend Schadenersatz gelten gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG nicht, die Schadenersatzfrist beträgt für Konsumenten jedenfalls 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  • Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur für Unternehmer. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Verlegt der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland, so bleibt jenes österreichische Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Kunde zuletzt seinen inländischen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hatte.
  • Die verkürzten Gewährleistungsfristen gelten nicht für Konsumenten im Sinne des KSchG. Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des ³ 933 ABGB: „Das Recht auf die Gewährleitung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.“
  • Konsumenten im Sinne des KSchG werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erstellung von Kostenvoranschlägen entgeltlich ist und gilt die Entgeltlichkeit der Erstellung eines Kostenvoranschlages auch gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG als ausdrücklich vereinbart.

Weiters werden Konsumenten im Sinne des KSchG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit des Kostenvoranschlages nicht als vereinbart gilt. Die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH ist daher berechtigt, allfällige Mehraufwendungen dem Konsumenten gegenüber in Rechnung zu stellen. Dies bedarf zudem jedenfalls noch einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung der Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH und dem Konsumenten.

  • Terminverlust: Ist der Konsument mit der Zahlung zumindest einer Rate seit mindestens sechs Wochen in Verzug und hat die Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH den Konsumenten unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt, tritt Terminverlust ein, sodass der gesamte offene Forderungsbetrag sofort zur Zahlung fällig wird.
  • Als Verzugszinsen gelten gegenüber Konsumenten die in ³ 1000 ABGB festgelegten 4% per anno.
  • Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes sowie das Aufrechnungsverbot gelten nicht gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG.

 

17. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführung aller anderen Geschäftsbedingungen.

Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglich nahe kommt.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen stets der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses an sich, ein konsensuales Abgehen von der vereinbarten Form der Schriftlichkeit wird ausgeschlossen. 

Fa. Glaserei Steiner Uitz GmbH 


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